Annahme
Eine Annahme bezeichnet eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese wird in der Regel mit dem Zugang beim Antragsteller wirksam. Sie kann durch die Zusendung der Police oder einer Annahmeerklärung erfolgen. Hierbei kann der Versicherer und auch der Kunde als Annehmender agieren.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Annahme.
Wie wird Annahme definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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