Leistungsort
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird als Leistungsort der Wohnsitz bzw. Sitz der Niederlassung des Versicherungsunternehmens bezeichnet. Eine Prämie ist eine Schickschuld. Es bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Prämie auf seine Kosten (Überweisungsgebühren), und auf seine Gefahr an den Versicherer zu übermitteln hat. Der Kunde trägt das Risiko bei Fehlbuchungen oder des Verlorengehens der Prämie. Allerdings besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Lastschriftverfahrens. Aus der Schickschuld des Versicherungsnehmers wird so eine Holschuld des Versicherers. Dieser ist dann für den rechtzeitigen Prämieneinzug verantwortlich.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Leistungsort.
Wie wird Leistungsort definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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