Bindefrist
Die Bindefrist bezeichnet die Zeit, in der ein Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist. Während dieser Zeit erfolgt eine Risikoprüfung durch den Versicherer. Aufgrund dessen ist die Bindefrist auch in den Sparten der Krankenversicherung und der Lebensversicherung am längsten, da hier eine umfangreiche Gesundheitsprüfung erfolgt. In der Regel beträgt die übliche Bindefrist- 2 Wochen für Sachsparten
- 1 Monat für Haftpflicht/Unfall/Kraftfahrzeugversicherungen und
- 6 Wochen für Lebensversicherungen und Krankenversicherungen.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Bindefrist.
Wie wird Bindefrist definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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