Günstige Versicherung Versicherungs Fachbegriffe von A-Z leicht verständliche erklärt.
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Folgeprämienverzug

Folgeprämienverzug

Bei einem Zahlungsverzug der Folgeprämie durch den  Versicherungsnehmer muss der Versicherer ein qualifiziertes Mahnschreiben erstellen. In diesem Mahnschreiben muss folgendes enthalten sein:
  • die Prämienforderung in ihrer Höhe und Zusammensetzung
  • die Zahlungsfrist, mindestens 2 Wochen und
  • eine Rechtsfolgenbelehrung für den Fall der Nichtzahlung (Leistungsfreiheit, Kündigungsrecht, Beitragsfreistellung).
Eine qualifizierte Mahnung hat immer in der Schriftform zu erfolgen. Nach einer ergangenen Mahnung kann der Versicherer zwischen zwei Varianten der Kündigung des Vertrages wählen. Es besteht die Möglichkeit einer verbundenen Kündigung zum Ablauf der letzten Zahlungsfrist zusammen mit der qualifizierten Mahnung. Es muss dann ein Schreiben an den Kunden ergehen. Weiterhin kann der Versicherer eine isolierte Kündigung nach Ablauf der Zahlungsfrist in der qualifizierten Mahnung aussprechen. Hier hat dann, ein gesondertes Schreiben an den Kunden zu erfolgen. Der Kunde hat nach dem Wirksamwerden der Kündigung dann nochmals einen Monat, um die Folgeprämie zu begleichen. In diesem Fall ist dann die Kündigung unwirksam.




Folgeprämienverzug

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