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Abschlagszahlung

Abschlagszahlung

Eine Abschlagszahlung bezeichnet einen Vorschuss auf eine eigentlich bestimmte Versicherungssumme oder entsprechender  Versicherungsleistung. Diese Zahlung erfolgt, wenn eine Schadensermittlung oder auch die Bearbeitung  einen längeren Zeitaufwand beansprucht oder aber eine bestimmte Wartezeit bis zur endgültigen Zahlung vereinbart wurde. Beispielsweise kann  in einer Unfallversicherung die Feststellung der Invalidität aufgrund von ärztlichen Untersuchungen und Behandlungserfolgen sich über einen langen Zeitraum hinziehen. In einem solchen Fall zahlt der Versicherer erst die volle Invaliditätsleistung nach  einem Jahr nach dem Unfall aus.  Während dieser Zeit hat der Kunde dann allerdings nach 1 bis 3 Monaten nach dem Unfall einen Anspruch auf eine entsprechende Abschlagszahlung. In der Regel fällt diese in der Höhe der Todesfallsumme aus.




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