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Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung kann erfolgen, wenn der Kunde sich dauernd oder auch nur vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten befindet. Sie erfolgt dann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung für eine vorübergehende oder dauerhafte Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung. Es erfolgt dann eine neue Berechnung der Versicherungssumme aus den bereits angesammelten Sparguthaben einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Das Sparguthaben ist dabei nicht mit den eingezahlten Beiträgen identisch. Diese neue Versicherungssumme fällt dabei je nach Laufzeit und bisherigen Einzahlungen wesentlich geringer aus, als die im Antrag ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme. Eine Beitragsfreistellung kann bei den meisten Anbietern erst ab einer bestimmten Mindestsumme erfolgen. Diese liegt in der Regel bei 500 Euro aufwärts. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine Beitragsfreistellung nach einer bestimmten Zeit rückgängig zu machen. Meist kann dies nur erfolgen, wenn die Außenstände gezahlt werden oder eine neue Gesundheitsprüfung vorliegt. Ratsamer ist es bei einer vorübergehenden Zahlungsschwierigkeit eine Stundung zu beantragen. Die Versicherungssumme bleibt dann meist innerhalb von 1 bis 2 Jahren in der vollen Höhe erhalten.




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