Zahnzusatzversicherung
Es steht allen Versicherten offen, eine Zahnzusatzversicherung als private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese ermöglicht es, im Dentalbereich die Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen bieten, in einigen Bereichen zu erweitern. Dementsprechend kann sich der Versicherungsnehmer beispielsweise zumindest teilweise die Kostenübernahme von Zahnbehandlungen versichern lassen. Darunter fallen z.B. das Einsetzten einer Krone oder eines Implantats sowie kostenintensive Zahnfüllungen.Manche Tarife schließen außerdem verschiedene Prophylaxemaßnahmen wie die Fluoridierung der Zähne oder die professionelle Zahnreinigung mit ein. Abhängig vom gewählten Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung unterschiedliche Kosten in Form von Zuschüssen. Normalerweise beteiligt sich die Zahnzusatzversicherung an den Kosten der Zahnbehandlungen mit einem prozentualen Anteil des Rechnungsbetrags. So besteht die Möglichkeit, dass dem Versicherungsnehmer durch die gesetzliche Krankenversicherung in Kombination mit der Zahnzusatzversicherung die kompletten Kosten der Zahnbehandlung erstattet werden.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Zahnzusatzversicherung.
Wie wird Zahnzusatzversicherung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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