Meldefrist
Der Versicherte hat die Pflicht nach jedem Schadensfall den Versicherer, unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dabei bedeutet juristisch gesehen unverbindlich, dass die Information ohne schuldhaftes Zögern in der Regel sofort zu erfolgen hat. Die meisten der Versicherer bieten ihren Kunden dazu Schadenhotlines rund um die Uhr an. Bei einer schuldhaften Versäumnis der Meldefrist können vom Versicherer Sanktionen erfolgen. Dies können u.a. Leistungskürzungen sein.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Meldefrist.
Wie wird Meldefrist definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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