Invitatio-Modell
Bei der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) durch den Gesetzgeber erfolgte eine Neuregelung, dass für alle Neuverträge ab dem 01.01.2008 das Policemodell, hier werden die Unterlagen zum Vertrag erst mit dem Versicherungsschein übersandt und daneben das Antragsmodell, wobei alle Versicherungsunterlagen vor dem Vertragsabschluss ausgehändigt werden, wegfallen. Aufgrund einer Regelung im BGB erfolgt durch den Versicherer eine ausdrückliche Belehrung des Kunden. Dieser muss dann ebenfalls schriftlich einwilligen. Dadurch kann der Verkauf von Produkten weiterhin wesentlich vereinfacht werden. Für den Kunden bedeutet dies, dass seine Anfrage bei dem Versicherer nicht wie bisher als Antrag verstanden wurde, sondern gilt jetzt als eine unverbindliche Anfrage. Erst aufgrund einer solchen Anfrage (invitatio ad offerendum) verschickt der Versicherer dann einen Antrag (Angebot) mit den ausführlichen Informationen (Rechte und Bedingungen). In der Regel muss der Kunde diesen Antrag dann schriftlich annehmen. Allerdings besteht dann vor dem Vertragsabschluss, die Annahme des Antrages durch den Kunden, kein Versicherungsschutz. Das kann teilweise zu Problemen führen.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Invitatio-Modell.
Wie wird Invitatio-Modell definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
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