Günstige Versicherung Versicherungs Fachbegriffe von A-Z leicht verständliche erklärt.
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Unterversicherungsverzichtsklausel

Unterversicherungsverzichtsklausel

Bei der Vereinbarung dieser Klausel im Rahmen einer Hausratversicherung, erfolgt dann in einem Schadensfall kein Abzug wegen Unterversicherung durch den Versicherer. Jeder entstandene Schaden wird dann in der Höhe der vollen Versicherungssumme entschädigt. Allerdings bedarf es auch hier einer Voraussetzung. Der Versicherungsnehmer muss eine vereinbarte Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche versichern. Es besteht allerdings trotzdem die Möglichkeit, dass der Kunde dennoch unterversichert ist, wenn ein falscher Versicherungswert zugrunde gelegt wurde, d.h. ein viel höherer Wert der versicherten Sachen vorliegt. Es kann auch eine Überversicherung erfolgen, wenn ein niedriger Wert der versicherten Sachen besteht.




Unterversicherungsverzichtsklausel

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