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Schadensregulierung

Schadensregulierung

In einem eingetretenen Versicherungsfall wird der entstandene Schaden, sofern die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, in Geld ersetzt. Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer oder Geschädigte bei seinen Sach- und Vermögenswerten so gestellt werden, als sei kein Schaden eingetreten. Bei einigen Anbietern und in einigen Sparten ( Glasversicherung) besteht die Möglichkeit eines Naturalersatzes der versicherten Sache oder eine Reparaturleistung durch Vertragswerkstätten des Versicherers. Innerhalb der Personenversicherung erfolgt allerdings die Schadensregulierung generell in Form von Geld.




Schadensregulierung

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