Erstrisikoversicherung
Bei einer Versicherung auf erstes Risiko hat der Versicherer sämtliche Schäden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme zu begleichen, unabhängig davon, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert dabei entspricht. Dies ist der Fall im Rahmen einer Unterversicherungsverzichtsklausel.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Erstrisikoversicherung.
Wie wird Erstrisikoversicherung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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