Wertsachen spielen im Sachversicherungsbereich eine Rolle. Es erfolgt hier eine besondere Definition von Wertsachen. Dazu gehören versicherungstechnisch Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Telefonkarten, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold, Platin, Silber, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (Gemälde, Grafiken, Plastiken…) und Sachen mit einem Alter über 100 Jahre. Ausgenommen sind dabei Möbelstücke.
Normalerweise gibt es bei der Versicherung von Wertsachen eine besondere Entschädigungsgrenze. Mitunter besteht auch die Notwendigkeit für den Abschluss einer separaten Versicherung in Form einer Valorenversicherung.
Alle anderen Sachen, welche nicht in die Definition von Wertsachen fallen, werden im Schadensfall zu einem niedrigen Wert ersetzt, meist zum Wiederbeschaffungswert.