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Materieller Versicherungsbeginn

Materieller Versicherungsbeginn

Der Beginn des Versicherungsschutzes, das Leistungsversprechen des Versicherers, wird auch als materieller Versicherungsbeginn bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt werden eintretende Schäden durch den Versicherer bezahlt. Er tritt allerdings erst mit der Zahlung der Erstprämie ein. Durch eine Vereinbarung einer erweiterten Einlösungsklausel kann der Zeitpunkt dabei schon früher eintreten.




Materieller Versicherungsbeginn

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