Materieller Versicherungsbeginn
Der Beginn des Versicherungsschutzes, das Leistungsversprechen des Versicherers, wird auch als materieller Versicherungsbeginn bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt werden eintretende Schäden durch den Versicherer bezahlt. Er tritt allerdings erst mit der Zahlung der Erstprämie ein. Durch eine Vereinbarung einer erweiterten Einlösungsklausel kann der Zeitpunkt dabei schon früher eintreten.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Materieller Versicherungsbeginn.
Wie wird Materieller Versicherungsbeginn definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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