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Schweigepflichtentbindung

Schweigepflichtentbindung

Generell besteht für behandelnde Ärzte und Krankenhäuser nach gesetzlichen Vorschriften eine Schweigepflicht über erfolgte Behandlungen und Diagnosen. Der Versicherungskunde muss allerdings bei der Antragstellung zu einer Lebens- oder Krankenversicherung bereits im Antragsformular eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Mitunter gilt diese Entbindung meist dann auch für verschiedene Jahre in der Vergangenheit. Die Schweigepflichtentbindung ermöglicht dem Versicherer die Risikoprüfung vor Vertragsabschluss und ebenso der Recherche im Versicherungsfall. Die Ermächtigung gilt hierbei noch über den Tod hinaus.




Schweigepflichtentbindung

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