Obliegenheiten
Im Rahmen eines Versicherungsvertrages werden die Verpflichtungen eines Versicherungsnehmers als Obliegenheiten bezeichnet.Dazu zählen: 1. vor und während des Versicherungsvertrages:
- Erteilen von Auskünften auf Verlangen des Versicherers
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Erstattung von Anzeigen (u.a. die Veräußerung der versicherten Sache)
- Unterlassung bzw. Meldung von Gefahrenerhöhungen
- Erfüllung von Auflagen zur Schadensverhütung
- Anzeigepflicht des Schadens
- Auskunfts- und Belegpflicht
- Schadensabwendungs- und Schadensminderungspflicht.
- eine Leistung im Schadensfall zu verweigern und
- den Vertrag auflösen durch Kündigung oder Rücktritt
- bei Arglist den Vertrag anzufechten.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Obliegenheiten.
Wie wird Obliegenheiten definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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