Höhere Gewalt
Die Rechtsprechung beschreibt als höhere Gewalt, alle von außen kommende, nicht vorhersehbare und auch durch Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse. Für solche Ereignisse gewähren die Versicherer in der Regel keinen Versicherungsschutz. Lediglich bestehen nur Leistungen, wenn eine besondere Vereinbarung vorliegt. Dazu zählen beispielsweise Kriege, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Reaktorunfälle und innere Unruhen.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Höhere Gewalt.
Wie wird Höhere Gewalt definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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