Günstige Versicherung Versicherungs Fachbegriffe von A-Z leicht verständliche erklärt.
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Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

Die Rechtsprechung beschreibt als höhere Gewalt, alle von außen kommende, nicht vorhersehbare und auch durch Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse. Für solche Ereignisse gewähren die Versicherer in der Regel keinen Versicherungsschutz. Lediglich bestehen nur Leistungen, wenn eine besondere Vereinbarung vorliegt. Dazu zählen beispielsweise Kriege, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Reaktorunfälle und innere Unruhen.




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