Erweiterte Einlösungsklausel
Im Normalfall beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung der ersten Prämie. Bei einer Vereinbarung dieser Klausel beginnt dann der Versicherungsschutz sofort mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Allerdings muss dann die Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer unverzüglich nach dem Erhalt der Rechnung, spätestens nach 14 Tagen beglichen sein. Dadurch sind Lücken in einem Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Regel ist diese Klausel standardmäßig in vielen Bedingungen enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, dann muss der Versicherungsvermittler den Kunden auf eine Möglichkeit der Vereinbarung dieser Klausel oder aber der Vereinbarung einer vorläufigen Deckungszusage hinweisen. Auf der Grundlage des neuen Versicherungsvertragsgesetzes, sind die Erst- und auch Folgeprämien erst nach dem Ablauf von 14 Tagen nach dem Erhalt des Versicherungsscheines zuzüglich der Verbraucherinformationen bzw. nach der Fälligkeit bei Folgeprämien zu begleichen.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Erweiterte Einlösungsklausel.
Wie wird Erweiterte Einlösungsklausel definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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