Grundfähigkeitsabsicherung
Eine Alternative zur Berufsunfähigkeits– oder Unfallversicherung stellt die Grundfähigkeitsabsicherung dar. Der Leistungsfall tritt hier ein, wenn in Folge von Krankheit, altersbedingten Verschleiß oder Unfall bestimmte Grundfähigkeiten verloren gehen. Eine Leistung erfolgt, wenn im Sinne eines einfachen Fähigkeitenkatalogs infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine Beeinträchtigung vorliegt. Voraussetzung für die Leistungen bestehen darin, dass ein Arzt attestieren muss, dass mindestens eine oder gar mehrere der in den Bedingungen genau beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht ausgeführt werden konnten oder können wie beispielsweise gehen oder sitzen. Ausnahmen bestehen hier bei vorhandenen künstlichen Gliedmaßen.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Grundfähigkeitsabsicherung.
Wie wird Grundfähigkeitsabsicherung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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