Haftungsarten
Im deutschen Haftungsrecht sind drei Haftungsarten verankert:- die Verschuldenshaftung nach § 823 BGB und § 831 BGB
- die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB oder § 7 StVG und
- die Vertragshaftung beispielsweise aus vertraglichen Bestimmungen.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Haftungsarten.
Wie wird Haftungsarten definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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