Freizügigkeit
Hierbei handelt es sich um eine besondere Vereinbarung mit dem Versicherer, dass auch außerhalb des üblichen Versicherungsortes die versicherten Sachen bewegt werden können. Die Freizügigkeit kann für einzelne Risiken, beispielsweise Raub oder auch Positionen, wie Handelswaren mit oder auch ohne Prämienzuschlag festgelegt werden.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Freizügigkeit.
Wie wird Freizügigkeit definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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