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Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung

Bei einer Gefährdungshaftung wird nicht auf das schuldhafte Handeln (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) abgestellt, sondern der Kunde oder Schädiger haftet dabei allein aus dem Besitz oder dem Betrieb einer Sache ( bsp. Auto oder Hund). So gibt es Verschiedene Verträge wie die Kfz– oder Tierhalterhaftpflichtversicherung.




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