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Räuberischer Diebstahl

Räuberischer Diebstahl

Beim Antreffen des Täters während eines Diebstahls in einem Raum eines Gebäudes und dieser dann Gewalt anwendet oder eine Gewalttat androht, umso in den Besitz der gestohlenen Sachen zu bleiben nennt man räuberischen Diebstahl. Sollte dabei der Raum mit dem Schlüssel geöffnet worden sein, ist nur dann ein Versicherungsschutz vorhanden, wenn der Täter im Vorfeld die Schlüssel durch einen Einbruchsdiebstahl, Raub oder einfachen Diebstahls entwendet hat. Seitens des Besitzers darf kein fahrlässiges Verhalten vorliegen. Der räuberische Diebstahl ist in der Hausratversicherung gedeckt.




Räuberischer Diebstahl

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