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Invaliditätsgrad

Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad ist ein zentraler Begriff im Versicherungswesen, insbesondere in der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Er dient dazu, die Auswirkungen einer dauernden Beeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit einer versicherten Person zu bewerten und zu quantifizieren. Dieser wird in der Regel auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens ermittelt und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie den Grad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, die Einschränkungen im täglichen Leben sowie die beruflichen Auswirkungen. Häufig wird er auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent angegeben, wobei 100 Prozent dem vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit entspricht. Anhand dessen berechnet die Versicherungsgesellschaft die Leistungen, die der versicherten Person im Invaliditätsfall zustehen. Dabei kann es sich um eine einmalige Invaliditätsleistung, eine Rente oder eine andere finanzielle Unterstützung handeln. Wichtig ist, dass der Invaliditätsgrad individuell festgelegt wird und von den Versicherungsbedingungen abhängt. Eine genaue Kenntnis der eigenen Versicherungspolice und eine sorgfältige Prüfung der Bedingungen sind daher unerlässlich, um im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung angemessen abgesichert zu sein.




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