Verschuldenshaftung
Gemäß § 823 BGB ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung eine Verschuldenshaftung:Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.Allerdings müssen für eine Verschuldenshaftung in einem Versicherungsfall verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:
- das schuldhafte Handeln des Schädigers,
- das Verletzen eines Rechtsgutes durch den Schädiger in Form einer widerrechtlichen Handlung,
- zwischen der Handlung und dem entstandenen Schaden muss ein kausaler Zusammenhang bestehen und
- der Schädiger muss deliktfähig sein.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Verschuldenshaftung.
Wie wird Verschuldenshaftung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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