Nebenversicherung
Bei der Versicherung einer Sache durch mindestens zwei unabhängig voneinander bestehenden Verträgen gegen dieselbe Gefahr spricht man von einer Nebenversicherung. Dabei übersteigen aber die Versicherungssummen insgesamt nicht den Versicherungswert. Der Versicherungsnehmer ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz in der Pflicht, den Versicherer über das Bestehen weiterer Verträge zu informieren. Vom Versicherten sind bei der Anzeige, dann der Versicherer und die Versicherungssumme zu nennen.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Nebenversicherung.
Wie wird Nebenversicherung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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