Jagdhaftpflichtversicherung
Die besagte Versicherung deckt alle möglich auftretenden Risiken, welche bei der Ausübung der Jagd entstehen können. Es ist also die Jagdtätigkeit sowie der Gebrauch und Besitz von Schusswaffen und weiterhin auch das Halten von bis zu zwei Jagdhunden. Für die Hundehaltung ist hier keine besondere Haftpflichtversicherung notwendig.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Jagdhaftpflichtversicherung.
Wie wird Jagdhaftpflichtversicherung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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