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Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Die Selbstbeteiligung ist ein Terminus, der in der Kfz-Versicherung verwendet wird und den Betrag bezeichnet, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens selbst übernehmen muss.Es handelt sich um den Teil der Kosten, der nicht von der Versicherung übernommen wird. Die Höhe wird bei Vertragsabschluss festgelegt und variiert je nach Versicherungsgesellschaft und individuellem Vertrag. In der Regel bewegt sich diese zwischen 150 und 1.000 Euro, kann jedoch auch höher sein. Sie dient dazu, Klein- und Bagatellschäden aus der Versicherung herauszuhalten und damit die Kosten für beide Seiten zu reduzieren. Indem der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt, wird eine gewisse finanzielle Eigenverantwortung gefördert. Im Schadensfall zahlt der Versicherungsnehmer zunächst den Betrag, bevor die Versicherung den Rest übernimmt. Wichtig ist, dass diese pro Schadensfall gilt und bei mehreren Schäden im gleichen Zeitraum nur einmal fällig wird. Die Selbstbeteiligung ist ein üblicher Bestandteil der Kfz-Versicherung und sollte bei der Wahl des Versicherungsvertrages sorgfältig berücksichtigt werden. Es ist ratsam, die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abzuwägen, um die passende Selbstbeteiligung zu wählen.




Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

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