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Bezugsrecht

Bezugsrecht

Ein Bezugsrecht kann in Lebens- und Rentenversicherungen für den Todes- und Erlebensfall verfügt werden. Dieses Recht legt fest, wer im Versicherungsfall einen Anspruch auf die Versicherungsleistung, also der Versicherungssumme zuzüglich der Gewinnanteile und Zinsen, hat. Dabei kann ein Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalles jederzeit, also widerruflich geändert werden und dann unwiderruflich ab der Verfügung nur mit der Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden. Dabei ist ein Bezugsrecht in der Lebensversicherung  von den gesetzlichen oder testamentarischen Erben völlig unabhängig. In der Regel fällt es nicht in die Erbmasse des Verstorbenen.




Bezugsrecht

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