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Nutzungsausfall

Nutzungsausfall

Der Geschädigte eines fremdverschuldeten Autounfalls hat gegenüber dem Schadensverursacher einen Anspruch auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsausfallentschädigung. Für den Schaden kommt die Kfz- Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Dabei erfolgt die Vergütung des Nutzungsausfalls pro Tag und unabhängig vom Autotyp pauschal bis zur Wiederherstellung / Nutzungsbereitschaft des beschädigten eigenen Kraftfahrzeugs.




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