Pensionsfonds
Aufgrund eines Pensionsfonds werden dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber Versorgungsleistungen für eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsfond ist ein rechtlich selbstständiger Fond. Die zugesagten Versorgungsleistungen sind von dem Pensionsfond zu erbringen. Jeder Arbeitnehmer hat auf diese einen gleichen Rechtsanspruch wie bei der Pensionskasse. Dabei ist der Arbeitgeber das Trägerunternehmen des Pensionsfonds. Hingegen ist der Arbeitnehmer die versicherte Person und daneben Mitglied im Pensionsfond. Der Arbeitgeber selbst bzw. seine Hinterbliebenen sind bei einem Pensionsfond die Bezugsberechtigten. Der Pensionsfond verfügt über Eigenkapital, Deckungsstock bzw. Deckungsrückstellung zur Absicherung der Versorgungsleistungen wegen Tod und Invalidität und ist zugleich der Träger der Versorgung. Darüber hinaus steht dem Asset Manager Kapital zur professionellen Vermögensverwaltung zur Verfügung. Bei dem Pensionsfond gibt es keine Renditegarantien, aber es sind die Anlagechancen breit gestreut.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Pensionsfonds.
Wie wird Pensionsfonds definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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