Dynamik
In der Regel wird eine Versicherungssumme einmal jährlich aufgrund des steigendem Einkommens und der Inflation zum Ausgleich für den steigenden Versorgungsbedarf um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Die Folge davon ist, dass ebenso proportional der Beitrag steigt. Bereits beim Vertragsabschluss wird diese Anpassung vereinbart. Sie erfolgt dann automatisch ohne erneute Risikoprüfung bei der Lebensversicherung. Natürlich besteht für den Versicherungsnehmer jederzeit der Widerspruch gegen diese Dynamik. Er kann diese Vereinbarung auch ganz kündigen. Hingegen löst eine Dynamik in Sachsparten, wie beispielsweise Hausratpolicen kein Sonderkündigungsrecht aus. Der Kunde kann hier den Vertrag nur zur nächsten Fälligkeit oder zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Er muss hier aber bestimmte Kündigungsfristen einhalten, in der Regel 3 Monate vorher.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Dynamik.
Wie wird Dynamik definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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