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Unfall

Unfall

Gemäß für die private Unfallversicherung liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung aufgrund von eines plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis erleidet. Innere Erkrankungen sind dabei ausgeschlossen. Allerdings gelten auch Schädigungen, welche durch eine erhöhte Kraftanstrengung erfolgen, als Unfall. Darunter fallen Schädigungen an der Wirbelsäule und anderen Gliedmaßen, verrenkte Gelenke, gezerrte oder gerissene Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder.




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