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Verweisung

Verweisung

Der Begriff Verweisung findet Verwendung im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherunggesetzliche Rentenversicherung. Dabei kann eine berufsunfähige Person beim Eintritt in die Berufsunfähigkeit in einen anderen Beruf verwiesen werden, d.h. sie aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten trotz der Beeinträchtigung einen anderen Beruf ausüben kann, als ihren ursprünglichen. Diese Verweisung ist auch als „abstrakte Verweisung“ bekannt. Eine Verweisung kann in jedem Fall getätigt werden, wenn die tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit mit der bisherigen vergleichbar und so auch zumutbar ist. Auch  “ konkrete Verweisung“ genannt.

Es besteht die Möglichkeit in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die abstrakte Verweisung auszuschließen. Allerdings erfolgt dann eine Erhöhung der Prämie und damit auch des verbundenen Leistungsumfanges der abgeschlossenen Versicherung.




Verweisung

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