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Gefahrerhöhung

Gefahrerhöhung

Gefahrerhöhung ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen und bezeichnet die Veränderung des Risikos, dem ein versichertes Objekt oder eine versicherte Person ausgesetzt ist. Diese kann verschiedene Ursachen haben, z.B. bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen oder das Hinzutreten neuer Risikofaktoren. Im Versicherungskontext hat diese direkte Auswirkungen auf die Prämie und den Versicherungsschutz. Tritt eine ein, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Der Versicherer prüft dann die Auswirkungen auf das Risiko und kann entsprechende Anpassungen vornehmen. Eine nicht angezeigte oder verschwiegene Gefahrerhöhung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen, d.h. im Schadensfall werden keine Leistungen erbracht. Es ist daher sehr wichtig, dass Versicherungsnehmer ihre Pflicht zur Anzeige dieser ernst nehmen und mit ihrem Versicherer zusammenarbeiten. Die Regelungen zur Gefahrerhöhung sind je nach Versicherungssparte und individuellen Vertragsbedingungen unterschiedlich. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um im Schadensfall eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.




Gefahrerhöhung

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