Günstige Versicherung Versicherungs Fachbegriffe von A-Z leicht verständliche erklärt.
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Direktversicherung

Direktversicherung

Innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung abschließen. Dies ist im Betriebsrentengesetz festgeschrieben. Bei einer Direktversicherung können zwei Formen unterschieden werden. Zum einen die Direktversicherung, welche nur vom Arbeitgeber finanziert wird und zum anderen die Direktversicherung, die vom Arbeitnehmer finanziert wird. Diese erfolgt durch Umwandlung von Gehalt in die Versicherung. Der Arbeitnehmer besitzt einen gedeckelten Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, die auf einer Gehaltsumwandlung basiert. Dabei sind dann im Todesfall die Angehörigen des Arbeitnehmers bezugsberechtigt.




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