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Pensionskasse

Pensionskasse

Diese Versorgungseinrichtung wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Die Pensionskasse wird in einer Rechtsform eines WaG geführt. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht befreit. Aus der Pensionskasse heraus erwachsen dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei unterliegt die inländische Pensionskasse der Versicherungsaufsicht, also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder Länderaufsichtsbehörde, sowie den Kapitalanlage- und Rechungslegungsvorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Eine betriebliche Altersversorgung aufgrund der Pensionskasse ist eine mittelbare Pensionszusage. Der Arbeitgeber gewährt die Versorgungsleistungen nicht selbst, sondern er zieht dazu einen Dritten, die Pensionskasse hinzu. Es kann sich dabei um eine betriebliche Pensionskasse handeln. Diese wird dann nur für die Arbeitnehmer des Trägerunternehmens durchgeführt. Die Finanzierung der Pensionskassen erfolgt durch Zuwendungen, also Beiträge der Trägerunternehmen und deren Erträge. Es kann eine Nutzung der Pensionskasse im Rahmen der Entgelt- bzw. Gehaltsumwandlung erfolgen. In der Ansparphase ist sie sozial- und steuerabgabefrei.




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