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Private Altersvorsorge: Welche zeitgemäßen Formen gibt es?
Foto: @bigstockphoto.com / Yastremska

Auch wenn vor einigen Jahren Norbert Blüm davon sprach, die Rente sei sicher, ist heute nur sicher, dass die Bezüge zukünftiger Rentner deutlich niedriger sein werden. Es gilt also mit den unterschiedlichsten Modellen vorzusorgen.

Die Diskussionen der vergangenen Wochen in Bezug auf drohende Altersarmut zukünftiger Rentnergenerationen hat es wieder einmal verdeutlicht – wer sich auf die gesetzliche Rente im Alter verlässt wird bitter enttäuscht werden. Zunehmend im Vordergrund steht die private Altervorsorge, die auf verschiedenen Fundamenten ruhen kann. Begriffe wie Riester, Rürup oder Direktversicherung sind in diesem Zusammenhang die gängigsten Modelle.

Private Altersvorsorge – zwei Namen stehen für das Konzept

Die bekannteste Form der Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Hier muss der Arbeitnehmer 4 % seines Bruttogehaltes, jedoch maximal 2.100 Euro in einen entsprechend zertifizierten Vertrag einzahlen. Dafür erhält er 154 Euro Förderung, sowie für jedes Kind 185 Euro. Sind die Kinder nach dem 1.1.2008 geboren, erhöht sich die Förderung je Kind auf 300 Euro. Persönlich zahlt der Arbeitnehmer jetzt nur maximal 2.100 Euro abzgl. der Förderungen ein. Der eingezahlte Betrag kann darüber hinaus dann noch bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Die Riester-Rente ist im Alter dann entsprechend zu versteuern. Der zweite – etwas weniger bekannte Name – steht für die sogenannte Rürup-Rente. Hier gibt es keine staatliche Förderung, dafür kann aber ein deutlich höherer Beitrag eingezahlt und steuerlich geltend gemacht werden. Das ist gerade für Selbstständige von Vorteil, da diese auch den Arbeitgeberanteil geltend machen können oder diejenigen, die eine Abfindung erhalten haben und jetzt die Steuerlast mit Hilfe einer einmaligen Zahlung senken wollen. Die später geleisteten Rentenbeiträge sind aber genau wie bei der Riester-Rente zu versteuern.

Direktversicherung – nicht direkt Privat

Arbeitnehmer haben das Recht auf eine sogenannte betriebliche Altersvorsorge. In der Regel bedeutet dies aber nichts anderes, als das der Arbeitnehmer von seinem Brutto die Beiträge in einen vom Arbeitgeber definierten Vertrag leistet. Das häufigste Modell ist dabei die Direktversicherung, die einer Lebensversicherung ähnlich ist. Da die Beiträge in der Regel ausschließlich vom Arbeitnehmer geleistet werden und er selber auch entscheiden kann, ob er sich an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen will oder nicht, ist diese Art der Versicherung hier ebenfalls aufgeführt.

Eigene Vorsorge – mit Immobilien

Oft werden auch Immobilien als eine weitere Form der privaten Altersvorsorge genannt. Das ist allerdings nur begrenzt richtig. Denn eine Immobilie muss auch gepflegt werden und wer in jungen Jahren gebaut hat, der wird im Alter einiges in die Instandhaltung des Hauses investieren müssen. Trotzdem dürfte der Aufwand mittelfristig geringer sein, als laufend Miete zahlen zu müssen. Aber auch die Lage einer Immobilie ist entscheidend. Hier dürften in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Häusern und Wohnungen auf dem Land drastisch an Wert verlieren, Objekte in Stadtnähe aber an Wert gewinnen.






Private Altersvorsorge: Welche zeitgemäßen Formen gibt es?

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