Riester-Rente
Aufgrund der Rentenreformen vom 01.01.2002 kann eine Anpassung für die gesetzliche Rentenversicherung an die demografische Entwicklung erfolgen, allerdings werden die Renten dadurch langsamer steigen als früher. Um eine Absenkung des Rentenniveaus auszugleichen, erfolgt ab dem 01.01.2002 eine staatliche Förderung einer zusätzlichen kapitalgedeckten privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, besser als „Riester- Rente“ bekannt. Diese zusätzliche Altersvorsorge ist freiwillig. Die staatliche Förderung erfolgt in einer Zulage und einem steuerlichen Sonderausgabenabzug. Gefördert werden Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, weiterhin Beamte, Richter, Berufsoldaten, Soldaten auf Zeit und Ehegatten förderberechtigter Versicherter. Allerdings müssen diese dann einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag auf den eigenen Namen abschließen und die Ehepartner dürfen nicht dauernd getrennt leben.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Riester-Rente.
Wie wird Riester-Rente definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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