Verjährung
Eine Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen erfolgt bei Verträgen, welche vor dem 01.01.2008 entstanden nach zwei Jahren und Lebensversicherungen nach fünf Jahren, jeweils beginnend mit dem Jahresschluss, in welchem die Leistung zur Auszahlung kommen würde. Aufgrund der neuen Versicherungsvertragsgesetz- Reform vom 01.01.2008 verjähren neu entstandene Ansprüche generell nach drei Jahren.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Verjährung.
Wie wird Verjährung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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