Günstige Versicherung Versicherungs Fachbegriffe von A-Z leicht verständliche erklärt.
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Verjährung

Verjährung

Eine Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen erfolgt bei Verträgen, welche vor dem 01.01.2008 entstanden nach zwei Jahren und Lebensversicherungen nach fünf Jahren, jeweils beginnend mit dem Jahresschluss, in welchem die Leistung zur Auszahlung kommen würde. Aufgrund der neuen Versicherungsvertragsgesetz- Reform vom 01.01.2008 verjähren neu entstandene Ansprüche generell nach drei Jahren.




Verjährung

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