Auf der Grundlage der Gliedertaxe wird der Grad der unfallbedingten, dauerhaften Invalidität bestimmt. In der Gliedertaxe werden alle Invaliditätsgrade aufgeführt, welche beim Verlust oder ständigen Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen und Körperteilen zur Anwendung kommen. Aufgrund dessen erfolgt die Leistung der privaten Unfallversicherung. Ein Invaliditätsgrad von 100 % bedeutet in der Regel auch 100 % der Versicherungssumme. Die Festlegung der Gliedertaxen erfolgt unternehmensindividuell. Diese können dabei sogenannte Progressionen, die Erhöhung der Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, vorsehen.
Normal führen die meisten Unfälle zu niedrigen Invaliditätsgraden, meist bis 30 %. Es ist deshalb eine gute Absicherung notwendig.