Rürup-Rente
Die Rürup-Rente auch als Basisrente bekannt dient zum Ausgleich von Vorsorgelücken. Besonders geeignet ist sie für Selbstständige, denen staatlich geförderte Altersprodukte versagt werden. Weiterhin werden durch die Rürup-Rente die Rentensenkung in die gesetzliche Rentenversicherung abgefangen. Diese Rentenform ist eine Sonderform für die private Rentenversicherung mit staatlichen Auflagen und Förderungen. Die Beiträge sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:- Im Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vereinbart sein.
- Die Rentenzahlung darf nicht vor dem Beginn des 60. Lebensjahres erfolgen.
- Sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind weder vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.
- Weiterhin hat der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Rürup-Rente.
Wie wird Rürup-Rente definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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