Widerrufsrecht
Der Versicherungsnehmer hat das Recht auf Widerruf eines Versicherungsvertrages. Dabei muss er die festgelegten Fristen einhalten. Der Widerruf muss in Schriftform erfolgen. Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherungsnehmer einen Versicherungsantrag auf einen Versicherungsvertrag über 1 Jahr Laufzeit innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung widerrufen. Die Rücktrittsfrist bei einer Lebensversicherung beträgt sogar 30 Tage. Gleiches gilt auch bei den Fernabsatzverträgen, welche über das Telefon oder Internet abgeschlossen wurden. Erst nach der Zustellung von dem Versicherungsschein, aller anderen Unterlagen, der Verbraucherinformationen und der Rechtsbelehrung an den Kunden beginnt die Widerrufsfrist. Seit dem 01.01.2008 ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen- bei Verträgen mit einer Laufzeit unter einem Jahr
- bei Verträgen über eine vorläufige Deckung, ausgenommen sind dabei Fernabsatzverträge
- bei Pensionskassen- Verträgen im Rahmen einer Entgeldumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge, ausgenommen sind dabei Fernabsatzverträge
- bei Versicherungen von Großrisiken.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Widerrufsrecht.
Wie wird Widerrufsrecht definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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