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Leibrenten

Leibrenten

Eine Leibrente ist eine lebenslange gewährte Zahlung. Diese kann nicht vererbt oder gar veräußert werden. Leibrenten gibt es im Versicherungsbereich und ebenso beim Verkauf von Immobilien. Hier erfolgt dann keine einmalige Zahlung des Kaufpreises, sondern es wird eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart. Eine Leibrente unterliegt der Besteuerung. Dazu zählen:
  • Rente aus der gesetzliche Rentenversicherungen
  • Rente aus der landwirtschaftlichen Altersklasse
  • Rente aus der berufsständischen Versorgungseinrichtung und
  • Rente aus der Leibrentenversicherung, welche nach dem 31.12 2004 abgeschlossen worden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorgesehen ist.
Weiterhin darf die Rentenzahlung nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.




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