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Härtefallregelung

Härtefallregelung

Durch die Einführung der Gesundheitsreform wurden für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bestimmte individuelle Belastungsgrenzen eingeführt. Ausgenommen ist dabei der Zahnersatz. Die Zuzahlungen sind jährlich auf 2 % der Bruttoeinnahmen begrenzt. Allerdings liegt diese bei chronisch Kranken bei 1 %. Hingegen kann sich aufgrund von geringen Einkommen der Festzuschussbetrag bei Zahnersatz erhöhen.




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