Härtefallregelung
Durch die Einführung der Gesundheitsreform wurden für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bestimmte individuelle Belastungsgrenzen eingeführt. Ausgenommen ist dabei der Zahnersatz. Die Zuzahlungen sind jährlich auf 2 % der Bruttoeinnahmen begrenzt. Allerdings liegt diese bei chronisch Kranken bei 1 %. Hingegen kann sich aufgrund von geringen Einkommen der Festzuschussbetrag bei Zahnersatz erhöhen.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Härtefallregelung.
Wie wird Härtefallregelung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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