Günstige Versicherung Versicherungs Fachbegriffe von A-Z leicht verständliche erklärt.
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Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung In der heutigen Zeit steigen aufgrund der Unweltbelastungen und der Lebensweise eine Vielzahl von lebensbedrohlichen Krankheiten, wie Krebs oder das vermehrte Auftreten von Herzinfarkten. So besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer mitunter infolge eines Herzinfarktes nicht mehr oder nur eingeschränkt seinen Beruf ausüben kann. Dieses führt wiederum zu Einkommensverlusten mit der Folge, dass auch ein Engpass bei der Finanzierung von gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersversorgungen entstehen kann. Eine Dread- Disease- Police ( grob übersetzt...
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Dynamik
Dynamik In der Regel wird eine Versicherungssumme einmal jährlich aufgrund des steigendem Einkommens und der Inflation zum Ausgleich für den steigenden Versorgungsbedarf um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Die Folge davon ist, dass ebenso proportional der Beitrag steigt. Bereits beim Vertragsabschluss wird diese Anpassung vereinbart. Sie erfolgt dann automatisch ohne erneute Risikoprüfung bei der Lebensversicherung. Natürlich besteht für den Versicherungsnehmer jederzeit der Widerspruch gegen diese Dynamik. Er kann diese Vereinbarung auch ganz kündigen. Hingegen löst eine...
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Erstprämie
Erstprämie Die Erstprämie bezeichnet die Prämie zur vorläufigen Deckungszusage, die erste Prämie eines Versicherungsvertrages oder auch die Prämie für einen Nachtrag. Die Erstprämie  ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Zugang des Versicherungsschein fällig
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Erstprämienverzug
Erstprämienverzug Der Versicherer hat das Recht nach einer vergeblichen Zahlungsaufforderung an den Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf die Erstprämie durch eine Erhebung der Klage und damit der Beantragung eines Mahnbescheides geltend zu machen. Verankert ist diese Regelung im Versicherungsvertragsrecht. Der Versicherer hat hierbei neben der Prämie auch einen Anspruch auf entstandene Zinsen und Kosten, welche durch den Zahlungsverzug entstanden sind. Bei einer Nichtzahlung der Erstprämie ist der Versicherer grundsätzlich leistungsfrei. Allerdings muss der Versicherer den Kunden...
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Erstrisikoversicherung
Erstrisikoversicherung Bei einer Versicherung auf erstes Risiko hat der Versicherer sämtliche Schäden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme zu begleichen, unabhängig davon, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert dabei entspricht. Dies ist der Fall im Rahmen einer
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Erweiterte Einlösungsklausel
Erweiterte Einlösungsklausel Im Normalfall beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung der ersten Prämie. Bei einer Vereinbarung dieser Klausel beginnt dann der Versicherungsschutz sofort mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Allerdings muss dann die Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer unverzüglich nach dem Erhalt der Rechnung, spätestens nach 14 Tagen beglichen sein. Dadurch sind Lücken in einem Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Regel ist diese Klausel standardmäßig in vielen Bedingungen enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, dann muss der...
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Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente Gesetzliche Rentenversicherung gibt es für alle Versicherten, welche nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Qualifizierte Arbeitnehmer hatten bis Ende 2000 einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten. Hingegen bestand für ungelernte Arbeitnehmer diese Möglichkeit nicht. Heute ist lediglich für eine Bewilligung der Rente die verbliebene Leistungsfähigkeit maßgebend. Dabei spielt der ausgeübte Beruf keine Rolle. Diese Rente wird als Erwerbsminderungsrente bezeichnet....
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Expertise
Expertise In einem Schadensfall wird von einem Sachverständigen ein Gutachten, eine Expertise, erstellt. Es besteht die Möglichkeit in den Vertragsbedingungen, ein Schiedsverfahren unter Einbeziehung von bestimmten Sachverständigen zu vereinbaren. So können im Leistungsfall Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Kunden beigelegt
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Folgeprämie
Folgeprämie In der Regel kennzeichnet die Folgeprämie oder laufende Prämie die auf die Erstprämie folgende Prämie für eine Versicherungsperiode. Die Zahlung hat innerhalb von 2 Wochen  und bei einer Krankenversicherung von 2 Monaten zu
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Folgeprämienverzug
Folgeprämienverzug Bei einem Zahlungsverzug der Folgeprämie durch den  Versicherungsnehmer muss der Versicherer ein qualifiziertes Mahnschreiben erstellen. In diesem Mahnschreiben muss folgendes enthalten sein: die Prämienforderung in ihrer Höhe und Zusammensetzung die Zahlungsfrist, mindestens 2 Wochen und eine Rechtsfolgenbelehrung für den Fall der Nichtzahlung (Leistungsfreiheit, Kündigungsrecht, Beitragsfreistellung). Eine qualifizierte Mahnung hat immer in der Schriftform zu erfolgen. Nach einer ergangenen Mahnung kann der Versicherer zwischen zwei Varianten der...
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