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Januar 20, 2012 at 18:07
Komageld
Diese Leistung wird von dem Versicherer für den Zeitraum des komatösen Zustandes des Versicherten gezahlt. Das Komageld ist dabei innerhalb einer Lebensversicherung nicht eingeschlossen. Mitunter kann es hier aber teilweise gegen einen Zuschlag mitversichert werden. Im Gegensatz bietet der Markt auch Tarife an, bei denen das Komageld bereits beitragsfrei versichert
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Januar 20, 2012 at 18:06
Lastschriftverfahren
Ein Lastschriftverfahren setzt eine Abbuchungseinzugsermächtigung für den Zahlungsempfänger vom Konto des Zahlungspflichtigen, also des Versicherungsnehmers voraus. In diesem Fall ist der Zahlungsempfänger das Versicherungsunternehmen. Der Versicherer kann so die fällige Prämie problemlos einziehen.
Der Versicherer hat bei einem Lastschriftverfahren die Verantwortung für eine pünktliche Abbuchung. Der Kunde besitzt bereits bei der Erteilung der Lastschriftermächtigung einen vollen und sofortigen Versicherungsschutz.
Allerdings entstehen für den Kunden...
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Januar 20, 2012 at 18:04
Leibrenten
Eine Leibrente ist eine lebenslange gewährte Zahlung. Diese kann nicht vererbt oder gar veräußert werden. Leibrenten gibt es im Versicherungsbereich und ebenso beim Verkauf von Immobilien. Hier erfolgt dann keine einmalige Zahlung des Kaufpreises, sondern es wird eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart.
Eine Leibrente unterliegt der Besteuerung.
Dazu zählen:
Rente aus der gesetzliche Rentenversicherungen
Rente aus der landwirtschaftlichen Altersklasse
Rente aus der berufsständischen Versorgungseinrichtung und
Rente aus der Leibrentenversicherung, welche...
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Januar 20, 2012 at 18:02
Leistungsfreiheit
Bei einer Leistungsfreiheit kann der Versicherer unter bestimmten Umständen von der Verpflichtung einer Leistungserbringung befreit werden. In diesem Fall muss er keine oder keine vollständige Schadenszahlung leisten. Eine Leistungsfreiheit kann beispielsweise bei einer Obliegenheitsverletzung greifen. Der Versicherungsnehmer kommt in diesem Fall seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach. Weiterhin erfolgt eine Leistungsfreiheit bei einem Verzug der Prämienzahlung oder auch nach dem Ablauf der
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Januar 20, 2012 at 18:01
Leistungsort
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird als Leistungsort der Wohnsitz bzw. Sitz der Niederlassung des Versicherungsunternehmens bezeichnet.
Eine Prämie ist eine Schickschuld. Es bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Prämie auf seine Kosten (Überweisungsgebühren), und auf seine Gefahr an den Versicherer zu übermitteln hat. Der Kunde trägt das Risiko bei Fehlbuchungen oder des Verlorengehens der Prämie.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Lastschriftverfahrens. Aus der Schickschuld des Versicherungsnehmers wird so eine Holschuld...
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Januar 20, 2012 at 17:59
Leitungswasser
Im Versicherungsbereich steht Leitungswasser für Wasser, welches bestimmungswidrig ausgetreten ist:
Zu- oder Ableitungsrohre der Wasserversorgung oder mit verbundenen Schläuchen,
mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
In der Sachversicherung sind Wasserdampf und auch wärmetragende Flüssigkeiten (Sole, Öle, Kältemittel, Kühlmittel) dem Leitungswasser
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Januar 20, 2012 at 17:57
Liebhaberwert
Normalerweise sind in einer Sachversicherung nur die bestimmten Werte der versicherten Sachen versicherbar. Kein Gegenstand der Versicherung ist dabei der Liebhaberwert, also der subjektive Wert von verschiedenen Dingen, beispielsweise der Wert von alten Erbstücken. Es erfolgt nur die Versicherung des reinen Sachwertes oder der Wiederbeschaffungswert funktional gleicher
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Januar 20, 2012 at 17:03
Luftfahrzeugabsturz
Unter einem Luftfahrzeugabsturz ist der Anprall oder der Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Landung zu verstehen. Ein solches Ereignis ist im Rahmen der Hausratversicherung
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Januar 20, 2012 at 17:00
Materieller Versicherungsbeginn
Der Beginn des Versicherungsschutzes, das Leistungsversprechen des Versicherers, wird auch als materieller Versicherungsbeginn bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt werden eintretende Schäden durch den Versicherer bezahlt. Er tritt allerdings erst mit der Zahlung der Erstprämie ein. Durch eine Vereinbarung einer erweiterten Einlösungsklausel kann der Zeitpunkt dabei schon früher
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Januar 20, 2012 at 16:57
Meldefrist
Der Versicherte hat die Pflicht nach jedem Schadensfall den Versicherer, unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dabei bedeutet juristisch gesehen unverbindlich, dass die Information ohne schuldhaftes Zögern in der Regel sofort zu erfolgen hat.
Die meisten der Versicherer bieten ihren Kunden dazu Schadenhotlines rund um die Uhr an. Bei einer schuldhaften Versäumnis der Meldefrist können vom Versicherer Sanktionen erfolgen. Dies können u.a. Leistungskürzungen
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