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Leitungswasser

Leitungswasser

Im Versicherungsbereich steht Leitungswasser für Wasser, welches bestimmungswidrig ausgetreten ist:
  • Zu- oder Ableitungsrohre der Wasserversorgung oder mit verbundenen Schläuchen,
  • mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
  • Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
  • Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
In der Sachversicherung sind Wasserdampf und auch wärmetragende Flüssigkeiten (Sole, Öle, Kältemittel, Kühlmittel) dem Leitungswasser gleichgestellt.




Leitungswasser

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