Leitungswasser
Im Versicherungsbereich steht Leitungswasser für Wasser, welches bestimmungswidrig ausgetreten ist:- Zu- oder Ableitungsrohre der Wasserversorgung oder mit verbundenen Schläuchen,
- mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
- Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Leitungswasser.
Wie wird Leitungswasser definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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