Günstige Versicherung Versicherungs Fachbegriffe von A-Z leicht verständliche erklärt.
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Haftungsarten
Haftungsarten Im deutschen Haftungsrecht sind drei Haftungsarten verankert: die Verschuldenshaftung  nach § 823 BGB und § 831 BGB  die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB oder § 7 StVG und die Vertragshaftung beispielsweise aus vertraglichen Bestimmungen. Generell gilt für die Verschuldenshaftung nach § 823 BGB das schuldhafte Handeln des Schädigers und das Verletzen eines Rechtsgutes durch den Schädiger in Form von widerrechtlichen Handlungen. Dabei muss zwischen der Handlung und dem Schaden ein Kausalzusammenhang bestehen und der Schädiger muss dabei deliktfähig...
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Halbzwingende Vorschrift
Halbzwingende Vorschrift Es besteht nur dann eine Möglichkeit von bestimmten Vorschriften im Versicherungsvertragsgesetz abzuweichen, wenn eine Vereinbarung dazu vorliegt. Diese Abweichung darf nicht zu Nachteilen für den Versicherungsnehmer
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Härtefallregelung
Härtefallregelung Durch die Einführung der Gesundheitsreform wurden für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bestimmte individuelle Belastungsgrenzen eingeführt. Ausgenommen ist dabei der Zahnersatz. Die Zuzahlungen sind jährlich auf 2 % der Bruttoeinnahmen begrenzt. Allerdings liegt diese bei chronisch Kranken bei 1 %. Hingegen kann sich aufgrund von geringen Einkommen der Festzuschussbetrag bei Zahnersatz
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Haushaltsglasversicherung
Haushaltsglasversicherung Zum Haushalt gehörende Gläser wie Spiegel, Fensterscheiben Vitrinen, Keramikkochplatten können vom Versicherungsnehmer über eine Haushaltsglasversicherung zusätzlich versichert werden. Dabei sind alle in der Versicherungsurkunde aufgeführten Gegenstände zuzüglich der Kosten einer Notverglasung versichert. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Oberflächenbeschädigungen in Form von Kratzern und Absplitterungen, undichte Randverbindungen (Blindwerden von Isolierungsverglasungen), Beleuchtungskörper, Hohlgläser (Trinkgläser, Lampen), optische Gläser...
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Hausrat
Hausrat Der gesamte Hausrat ist in einer Hausratversicherung versichert. Zum Hausrat zählen alle Sachen, die zur Entrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Ebenfalls fällt Bargeld  und Wertsachen  unter Hausrat.  Im Prinzip gehören dazu alle Sachen, welche dem Versicherungsnehmer zum privaten Gebrauch dienen. Hingegen sind in der Hausratversicherung keine Sachen von Besuchern versichert. Innerhalb der Hausratversicherung sind dabei alle beweglichen Güter des Versicherungsnehmers versichert, die an einen anderen Ort  ohne Beschädigungen verbracht werden können. Darunter...
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Heredität
Heredität Der medizinische Begriff Heredität bezeichnet die Prüfung der gesundheitlichen Erbanlagen der eigenen und familiären Krankengeschichte. Diese Prüfung erfolgt durch den Versicherer bei Personenversicherungen (Lebensversicherungen) im Rahmen der
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Höhere Gewalt
Höhere Gewalt Die Rechtsprechung beschreibt als höhere Gewalt, alle von außen kommende, nicht vorhersehbare und auch durch Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse. Für solche Ereignisse gewähren die Versicherer in der Regel keinen Versicherungsschutz. Lediglich bestehen nur Leistungen, wenn eine besondere Vereinbarung vorliegt. Dazu zählen beispielsweise Kriege, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Reaktorunfälle und innere
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Implosion
Implosion Bei einer Implosion wird durch einen äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks ein Hohlkörper zerstört. Eine Abdeckung solcher Gefahren können in der Hausratversicherung
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Invaliditätsleistung
Invaliditätsleistung Die Invaliditätsleistung gehört zur Hauptleistung einer privaten Unfallversicherung. Leistungen dazu werden vom Versicherer unter verschiedenen Voraussetzungen erbracht. Dazu zählen: Die dauerhafte Beeinträchtigung der versicherten Person in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls gemäß den Bedingungen Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten Innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden. Die Versicherer...
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Invitatio-Modell
Invitatio-Modell Bei der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) durch den Gesetzgeber erfolgte eine Neuregelung, dass für alle Neuverträge ab dem 01.01.2008 das Policemodell, hier werden die Unterlagen zum Vertrag erst mit dem Versicherungsschein übersandt und daneben das Antragsmodell, wobei alle Versicherungsunterlagen vor dem Vertragsabschluss ausgehändigt werden, wegfallen. Aufgrund einer Regelung im BGB erfolgt durch den Versicherer eine ausdrückliche Belehrung des Kunden. Dieser muss dann ebenfalls schriftlich einwilligen. Dadurch kann der Verkauf von Produkten...
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