Haushaltsglasversicherung
Zum Haushalt gehörende Gläser wie Spiegel, Fensterscheiben Vitrinen, Keramikkochplatten können vom Versicherungsnehmer über eine Haushaltsglasversicherung zusätzlich versichert werden. Dabei sind alle in der Versicherungsurkunde aufgeführten Gegenstände zuzüglich der Kosten einer Notverglasung versichert. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Oberflächenbeschädigungen in Form von Kratzern und Absplitterungen, undichte Randverbindungen (Blindwerden von Isolierungsverglasungen), Beleuchtungskörper, Hohlgläser (Trinkgläser, Lampen), optische Gläser und Handspiegel.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Haushaltsglasversicherung.
Wie wird Haushaltsglasversicherung definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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