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Haushaltsglasversicherung

Haushaltsglasversicherung

Zum Haushalt gehörende Gläser wie Spiegel, Fensterscheiben Vitrinen, Keramikkochplatten können vom Versicherungsnehmer über eine Haushaltsglasversicherung zusätzlich versichert werden. Dabei sind alle in der Versicherungsurkunde aufgeführten Gegenstände zuzüglich der Kosten einer Notverglasung versichert. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Oberflächenbeschädigungen in Form von Kratzern und Absplitterungen, undichte Randverbindungen (Blindwerden von Isolierungsverglasungen), Beleuchtungskörper, Hohlgläser (Trinkgläser, Lampen), optische Gläser und Handspiegel.




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